Samstag, 31. Dezember 2016

TIPP - Frage nach Stärken und Schwächen

Stärken und Schwächen sollten immer mit einer Begründung bzw. einem Beispiel unterstrichen werden. Geben Sie ruhig auch Schwächen zu. Kein Mensch ist ohne Schwächen und Sie würden unglaubwürdig erscheinen, wenn Sie keine hätten. Meist ist man erst einmal etwas sprachlos, wenn man mit der Aufforderung konfrontiert wird, von seinen Schwächen zu berichten. Denken Sie nicht zu "tief" - in der Regel reicht es dem Arbeitgeber aus, wenn er erkennen kann, dass er es mit einem reflektierten Gegenüber zu tun hat. Zählen Sie aber keine Schwächen auf, die Sie ins "berufliche Aus" manövrieren könnten.

Wenn Ihnen die Frage nach Stärken gestellt wird, erwähnen Sie jene positiven Seiten, die für diese Stelle am wichtigsten sind: 


Ihre Kenntnisse, Erfahrungen, Zuverlässigkeit, Ihr Pflichtbewusstsein, Ihre Effizienz, Ihr Organisationstalent, Ihre Kommunikationsfreudigkeit, etc. 

Wenn Sie Schwächen nennen, tun Sie dies nur in Verbindung mit Stärken oder versuchen Sie, die positiven Aspekte Ihrer Schwächen hervorzuheben.
Nennen Sie Schwächen, die für die angestrebte Position nicht relevant ist oder eigentlich sogar eine Stärke ist. 
Erwähnen Sie eine eher harmlose Schwäche und stellen Sie dar, wie Sie bereits an dieser Schwäche gearbeitet haben. 

Ein recht guter Trick ist es auch, über eine Schwäche zu sprechen, die man eigentlich schon überwunden hat: „Früher habe ich mich nicht getraut...", "Mittlerweile fällt es mir leichter..., denn ich habe gelernt, dass..." usw.

Beispiele für Schwächen 

Bei einer angestrebten Position in der Buchhaltung: "Manche meinen, ich wäre etwas übergenau oder pingelig.“ Zusatz: „ Aber aufgrund meiner Strukturiertheit habe ich noch bei keiner Terminarbeit Verzögerungen gehabt."
Wenn Sie z.B. als Alleinsekretärin oder in einer Einzelkämpfer-Position angestellt werden sollen: „Ich tu’ mir schwer mit delegieren. Wenn ich’s selber erledige, weiß ich, dass es ordentlich gemacht ist.“
Wenn ein Job erst später am Tag beginnt und „Nachtschichten“ zu erwarten sind: „Meine Schwäche ist, dass ich absolut kein Morgenmensch bin. Ich komm erst so gegen .... Uhr auf Touren.“ Aber Vorteil: „Dafür kann ich dann, wenn’s sein muss, die halbe Nacht durcharbeiten.“

Schwäche: Direktheit 
„Ich bin manchmal zu direkt und offen im Gespräch. Mit meiner Vorliebe für klare Worte habe ich früher mitunter Kollegen und Mitarbeiter vor den Kopf gestoßen. Heute achte ich besser darauf, dass ich den richtigen Zeitpunkt und die richtige Situation wähle, um meine Meinung zu äußern.“

Schwäche: Zurückhaltung 

„Es kommt vor, dass ich zurückhaltend wirke. Wenn ich zum Beispiel konzentriert eine Aufgabe durchdenke, fällt es mir schwer, gleich in eine Diskussion einzusteigen. Ich weiß aber, dass es manchmal unumgänglich ist, schnell Position zu beziehen. Durch die Sicherheit, die ich während meiner Berufsausübung erworben habe, gelingt mir dies mittlerweile sehr viel leichter als früher.“

Schwäche: Zu wenig Lob 
„Es fällt mir in manchen Situationen auf, dass auch ich dazu neige, zu wenig zu loben. Eigentlich finde ich es schade, dass mir Lob nicht lockerer von den Lippen geht. Allerdings habe ich auch gemerkt, dass man Lob genauso gezielt einsetzen muss wie Kritik.“
Achten Sie auch darauf, dass Sie bei der Frage „Nennen Sie mir drei Stärken und drei Schwächen von Ihnen!“ nicht alle Ihre Schwächen aufzählen. Nennen Sie immer drei Ihrer Stärken, aber nur eine Schwäche. Weitere Schwächen sollten erst auf Nachfrage zugegeben werden.



Wo liegen Ihre Stärken?

Hierbei geht es um eine Gratwanderung zwischen Selbstbewusstsein und der Fähigkeit zur Selbstkritik. Also: Nicht zu sehr auf den Putz hauen, aber auch das Licht nicht unter den Scheffel stellen. 
Vorbereitung:
Machen Sie sich schon vorab eine Liste mit allen Vorzügen, die Ihnen einfallen und die auf Sie zutreffen. Suchen Sie sich anschließend die drei Stärken aus, die Ihrer Meinung nach für die Bewältigung der anstehenden Aufgaben am wichtigsten sind. Behalten Sie jedoch auch noch einige andere im Hinterkopf, falls Ihr Gesprächspartner noch einmal nachhakt.

Bemühen Sie sich, die genannten Stärken auch zu begründen bzw. zu belegen. Geben Sie konkrete Beispiele oder Hinweise auf Erfolge im Rahmen Ihrer bisherigen Tätigkeit.

Beispiel: „Ich habe meine Firma erfolgreich auf dem osteuropäischen Markt etablieren können. Bei Entwicklung der Strategie und der Leitung des Projektes haben mir meine Erfahrungen im Marketingbereich und meine gute Kommunikationsfähigkeit sehr geholfen. Es ist mir gelungen, ein fähiges Team aufzubauen und mittlerweile über fast drei Jahre erfolgreich zu leiten. Besonders wichtig war mir dabei stets, dass die verschiedenen Bereiche übereinander informiert sind. Um eine bessere Zusammenarbeit zu gewährleisten habe ich daher eine neue Schnittstelle eingeführt. "

Beispiele für Stärken


Stärke: Konfliktbereinigung

„Zu meinen Stärken gehört, dass ich unterschiedliche Interessen in Ausgleich bringen kann. So habe ich mehr als einmal dafür gesorgt, dass sich Vertreter einzelner Abteilungen zu einer Besprechung zusammengefunden haben, um Missverständnisse auszuräumen.“

Stärke: Strukturiertes Arbeiten 
„Zu meinen Stärken gehört meine strukturierte Arbeitsweise. Die Positionierung eines neuen Produktes auf dem Markt habe ich durch sorgfältige Marktanalysen vorbereitet und die Ergebnisse mit Kundenbefragungen abgesichert.“

Stärke: Belastbarkeit 

„Ich bin belastbar. Auch momentan bewältige ich ein umfangreiches Aufgabengebiet in der Produktionssteuerung, das einen sehr hohen persönlichen und zeitlichen Einsatz von mir erfordert.“

Freitag, 30. Dezember 2016

Führung und Vertrauen

Besonders hat mich dieses Buch nicht fasziniert, aber diese 4 Punkte zum Thema Führung und Vertrauen gefallen mir:
  • Fehler des Chefs bleiben immer Fehler des Chefs.
  • Fehler der Mitarbeiter sind ebenfalls Fehler des Chefs (!!).
  • Erfolge der Mitarbeiter sind Erfolge der Mitarbeiter.
  • Erfolge des Chefs sind Erfolge aller!


Mittwoch, 28. Dezember 2016

Festsetzung des Grundbetrages des Arbeitslosengeldes und Bemessungsgrundlagenschutz - geltende Paragraphen

Gemäß § 21. Abs. 1 AlVG ist  für die Festsetzung des Grundbetrages des Arbeitslosengeldes ist bei Geltendmachung bis 30. Juni das Entgelt des vorletzten Kalenderjahres aus den beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger gespeicherten Jahresbeitragsgrundlagen aus arbeitslosenversicherungspflichtigem Entgelt, mangels solcher aus anderen für Zwecke der Sozialversicherung gespeicherten Jahresbeitragsgrundlagen heranzuziehen. Bei Geltendmachung nach dem 30. Juni ist das Entgelt des letzten Kalenderjahres heranzuziehen. Liegen die nach den vorstehenden Sätzen heranzuziehenden Jahresbeitragsgrundlagen nicht vor, so sind jeweils die letzten vorliegenden Jahresbeitragsgrundlagen eines vorhergehenden Jahres heranzuziehen. Durch Teilung des Entgelts der maßgeblichen Jahresbeitragsgrundlagen durch zwölf ergibt sich das monatliche Bruttoeinkommen. Zeiten, in denen der Arbeitslose infolge Erkrankung (Schwangerschaft) nicht das volle Entgelt oder wegen Beschäftigungslosigkeit kein Entgelt bezogen hat, sowie Zeiten des Bezuges einer Lehrlingsentschädigung, wenn es für den Arbeitslosen günstiger ist, bleiben bei der Heranziehung der Beitragsgrundlagen außer Betracht. In diesem Fall ist das Entgelt durch die Zahl der Versicherungstage zu teilen und mit 30 zu vervielfachen.
Jahresbeitragsgrundlagen bleiben außer Betracht, wenn diese niedriger als die sonst heranzuziehenden Jahresbeitragsgrundlagen sind und einen oder mehrere der folgenden Zeiträume umfassen:
        1. Zeiträume einer Versicherung gemäß § 1 Abs. 1 lit. e (Entwicklungshelfer);
        2. Zeiträume einer Versicherung gemäß § 4 Abs. 1 Z 4 (Praktikanten) oder Z 5 (Krankenpflegeschüler) ASVG;
        3. Zeiträume des Bezuges von Karenzgeld, Pflegekarenzgeld, Kinderbetreuungsgeld, Kombilohn (§ 34a AMSG) oder Bildungsteilzeitgeld (§ 26a AlVG);
        4. Zeiträume der Herabsetzung der Normalarbeitszeit zum Zwecke der Sterbebegleitung eines nahen Verwandten oder der Begleitung eines schwerst erkrankten Kindes gemäß § 14a oder § 14b des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG), BGBl. Nr. 459/1993, oder einer Pflegekarenz gemäß § 14c AVRAG oder einer Pflegeteilzeit nach § 14d AVRAG oder einer gleichartigen Regelung.
Sind die heranzuziehenden Jahresbeitragsgrundlagen zum Zeitpunkt der Geltendmachung älter als ein Jahr, so sind diese mit den Aufwertungsfaktoren gemäß § 108 Abs. 4 ASVG der betreffenden Jahre aufzuwerten. Jahresbeitragsgrundlagen, die Zeiten einer gemäß § 1 Abs. 2 lit. e von der Arbeitslosenversicherungspflicht ausgenommenen krankenversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit enthalten, gelten als Jahresbeitragsgrundlagen aus arbeitslosenversicherungspflichtigem Entgelt. Für Personen, die gemäß § 3 versichert waren, sind die entsprechenden Jahresbeitragsgrundlagen in der Arbeitslosenversicherung heranzuziehen. Bei Zusammentreffen von Jahresbeitragsgrundlagen aus arbeitslosenversicherungspflichtigem Entgelt mit Jahresbeitragsgrundlagen auf Grund der Versicherung gemäß § 3 sind die Gesamtbeitragsgrundlagen heranzuziehen.
Gemäß § 21 Abs. 8 AlVG hat ein Arbeitsloser das 45. Lebensjahr vollendet, so ist abweichend von Abs. 1 ein für die Bemessung des Grundbetrages des Arbeitslosengeldes herangezogenes monatliches Bruttoentgelt auch bei weiteren Ansprüchen auf Arbeitslosengeld so lange für die Festsetzung des Grundbetrages des Arbeitslosengeldes heranzuziehen, bis ein höheres monatliches Bruttoentgelt vorliegt.

Status: 28.12.2016

Das ist keine Rechtsauskunft! Informieren Sie sich bei Bedarf bei der Arbeiterkammer!

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TIPP - Würden Sie bitte ihren Lebenslauf mit den wichtigsten Stationen zusammenfassen?

Viele Vorstellungsgespräche beginnen mit einer derartigen Frage. Ihr Gegenüber bietet Ihnen damit eine Möglichkeit, Ihre Nervosität abzulegen und einfach ein wenig zu erzählen. Vermeiden Sie jedoch, zu quasseln und unstrukturiert irgendwelche Stationen Ihres Lebens aufzuzählen und diese am besten noch durcheinander zu wirbeln.

Auch wichtig: Legen Sie nicht zu viel Wert auf die genauen Daten. Es handelt sich bei dem Gespräch nicht um eine mündliche Prüfung, bei der es um Faktenwissen geht. Und erzählen Sie nicht allzu viel zu unwichtigen Stationen Ihres Lebens (z.B. Wehrdienst/Zivildienst). Konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche.

Erzählen Sie von jenen Stationen Ihres Berufslebens, wo Sie jene Erfahrungen und Qualifikationen erworben haben, die wichtig sind für die Stelle in der neuen Firma.


Montag, 26. Dezember 2016

TIPP: Vorstellungsgespräch - Erzählen Sie etwas über sich!

Das Unternehmen bzw. Ihr gegenüber erwartet von Ihnen eine strukturierte Darstellung Ihres Werdegangs bzw. ein Kurzprofil. Beides sollten Sie bereits vor dem Gespräch vorbereitet haben. 

Starten Sie bei Ihrer letzten beruflichen Station. Schildern Sie bevorzugt jene Aufgaben, die auch bei der neuen Stelle gefragt sind. Gehen Sie auf diese Bereiche besonders ein. Erzählen Sie prägnant jene Aufgaben, die wichtig für die Entscheidung sind, ob Sie für die neue Postion der/die Richtige sind.

Achten Sie darauf, dass Sie nicht zu weit ausschweifen.

Auch wenn Sie im Lebenslauf sehr ausführlich und informativ waren, werden Ihnen Fragen zu Ihrer Person und Ihrem beruflichen Werdegang gestellt werden. Einmal, um die Angaben im Lebenslauf zu prüfen, zum anderen um Ergänzungen vornehmen zu können und zum dritten: weil der oder die GesprächspartnerIn ihr Wissen aktualisieren will (vielleicht hat er oder sie die Unterlagen nur flüchtig oder schon vor Wochen gelesen und kann sich nur ungenau erinnern, vielleicht hat er oder sie an dem Tag mehrere Gespräche und möchte Sie nicht verwechseln...).

Wenn nun Ihr Gegenüber sagt „Erzählen Sie mir etwas über sich selbst“, möchte er/sie etwas über Sie persönlich und über Ihre Qualifikation und Ihre Berufspraxis erfahren. Stützen Sie sich bei der Antwort auf die Angaben zu Ihrer Person im Lebenslauf. 

Beginnen Sie auf jeden Fall mit Ihrer beruflichen Seite: 
  • Was haben Sie bislang beruflich gemacht.
  • Welche Ausbildungen haben Sie.
  • Welche Tätigkeiten führen Sie gerne aus.
  • Was können Sie gut. Worin liegen Ihre Stärken.
  • Betonen Sie Ihr starkes Interesse und Ihre Freude an der Arbeit.
Sie sollten in der Lage sein, über sich, Ihren beruflichen Werdegang, Ihre Leistungsmotive und Ihre Ziele einige Minuten frei sprechen zu können. Es empfiehlt sich, schon vorher eine Gliederung vorzubereiten. Diese wird Ihnen helfen, die wichtigsten Punkte in Ihrer freien Rede nicht zu vergessen und über unwichtige Nebensächlichkeiten nicht zu lange zu referieren. Achten Sie hier bitte auf eine klare und sinnvolle Strukturierung. 


Erst in zweiter Linie erzählen Sie über persönliche, private Dinge. 

Am besten Sie warten damit bis Sie dazu aufgefordert werden. Halten Sie sich dabei aber eher kurz und prägnant!

Hobbys und Interessen: 
Erzählen Sie über Dinge, die irgendwie mit Ihrer angestrebten Tätigkeit in Zusammenhang stehen, wie z.B. Zeichnen, Modellbau, Kleider entwerfen, Auto reparieren (für kreative, handwerkliche Tätigkeiten). Erwähnen Sie aber auch andere Hobbys, die nichts mit Ihrem Beruf zu tun haben, wenn Sie damit Ihre aktive Seite betonen, wie z.B. moderate sportliche Betätigungen (Sportarten, die ein hohes Verletzungsrisiko oder Zeitverpflichtungen mit sich bringen, sollten hier eher unerwähnt bleiben).

Clubs und Vereine: 
Erzählen Sie von Clubs und Vereinen, denen Sie angehören, vor allem, wenn diese in einem beruflichen Zusammenhang stehen. Sie dokumentieren damit auf jeden Fall, dass Sie ein sozialer Mensch sind. Vorsicht, wenn Sie damit signalisieren könnten, dass der Zeitaufwand für Ihre Vereinstätigkeit hoch ist, bzw. dass es sich bekannter Weise um sehr „gesellige“ (=trinkfreudige) Zusammenkünfte handelt.

Persönliche Stabilität: 
Erwähnen Sie etwas über sich selbst, das auf persönliche Stabilität und Vertrauenswürdigkeit schließen lässt. Wenn Sie ein Haus besitzen, wenn Sie schon lange in einem Gebiet wohnen, eine langjährige Partnerschaft haben, verheiratet sind, Kinder haben, bedeutet das z.B., dass Sie den Wunsch haben, in dem Gebiet auch weiterhin zu bleiben. Erzählen Sie auch, warum es Ihnen dort so gut gefällt.

Familie (Eltern und Ehemann/-frau, Kinder): 
Beschreiben Sie kurz Ihre familiäre Situation und Ihre Familienmitglieder, so dass es etwas Positives über Ihre Herkunft und Ihre Berufswahl aussagt. Sollten Sie kleine Kinder haben, betonen Sie, dass es im Bedarfsfall (Ferien, Krankheit) Personen in Ihrem unmittelbaren Umfeld gibt, denen Sie die Kinder anvertrauen können (Großeltern, andere Verwandte, FreundInnen, NachbarInnen etc.).


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Impressum

Sonntag, 25. Dezember 2016

TIPP - Sinnvolle Gliederung Ihres Lebenslaufs






  • Angaben zur Person/persönliche Daten/Foto
  • Kompetenzprofil/Zusammenfassung/Management Summary
  • Beruflicher Werdegang/Praxis/Berufserfahrung
  • Weiterbildung/Zusatzqualifikationen
  • Ausbildung/Schulausbildung/Berufsausbildung
  • Spezielle Kenntnisse/Fähigkeiten
  • Hobbys, Interessen



  • Es gibt viele Möglichkeiten einen Lebenslauf zu gliedern. Das wichtigste Kriterium ist aber immer, den EntscheiderInnen im Bewerbungsprozess alle relevanten Informationen möglichst übersichtlich aufzubereiten. Daher empfehle ich auch eine erste Seite mit Kernkompetenzen und einer kurzen, prägnanten Beschreibung Ihrer Person und Ihrer Stärken.

    Siehe auch:

    Donnerstag, 1. Dezember 2016

    Über das größte Problem von Führungskräften

    Rajeev Vasudeva, der globale Chef des Headhunters Egon Zehnder, über Entlohnungssysteme, die nicht mehr passen und Inklusion wichtiger ist als Diversität.

    http://derstandard.at/2000048315072/Ueber-das-groesste-Problem-von-Spitzenmanagern

    Interessantes Interview mit Aussagen, welche Eigenschaften in Zukunft für Spitzenmanager wichtig sind.