Samstag, 5. August 2017

TIPP: Was kann passieren, wenn Sie als BewerberIn lügen?

Zuerst muss man sich fragen, was eine Lüge ist und was nur eine "Verschönerung" der Bewerbungsunterlagen ist.

Lügen ist eine  bewusste Täuschung, um sich einen persönlichen Vorteil zu verschaffen, also hier einen Arbeitsvertrag. Wenn sie ihre Kenntnisse falsch darstellen, Noten in Zeugnissen "verbessern" oder Stationen im Lebenslauf "erfinden", dann begeben sie sich auf jeden Fall auf sehr dünnes Eis.


Sie können eventuell bestimmte Fakten im Lebenslauf weglassen, aber erfinden sie NIE etwas, was nicht der Wahrheit entspricht!

Manches erkennt ein/e geübte/r RecruiterIn schon beim Lesen der Bewerbungsunterlagen, aber meistens fliegen "Aufbesserungen" der Bewerbungsunterlagen spätestens im Bewerbungsgespräch auf.

Was denkt sich wohl ihr Gegenüber, wenn er/sie eine Schummelei oder  glatte Lüge entdeckt?
Das war dann im Normalfall mindestens das Ende des Bewerbungsprozesses. Haben sie im Lebenslauf hervorragende Spanisch-Kenntnisse angegeben und es wird dann ein Teil des Bewerbungsgesprächs auf Spanisch abgewickelt und sie bringen kaum ein spanisches Wort heraus, dann haben sie sich selbst eine Falle gestellt. Haben sie aber einen Titel oder Studienabschluss erfunden, dann kann das auch zur Anzeige gebracht werden.

Aber auch später kann eine Lüge im Lebenslauf zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses führen. Fällt im Probemonat auf, dass sie keine hervorragenden Controlling-Kenntnisse haben und das war aber ein wesentliches Kriterium für die Einstellung, dann kann das Arbeitsverhältnis auch sofort beendet werden, später durch Kündigung.

Es gibt aber auch Fragen im Vorstellungsgespräch, die nicht erlaubt sind und sie ohne schlechtes Gewissen flunkern können. Fragen nach Kinderwunsch, politischer Ausrichtung, Gesundheit (außer es ist für den Job essentiell wichtig), Gewerkschaft, Religionsgemeinschaft und Vorstrafen (außer die Tätigkeit hat etwas mit dem Delikt zu tun - sie wollen in einer Bank arbeiten und wurden wegen Unterschlagung verurteilt). Das ist aber ein gutes Beispiel, wo die rechtliche Situation mit der Praxis häufig kollidiert. Verlangt ein potentieller Arbeitgeber eine Strafregisterbescheinigung ("Leumundszeugnis") und sie bringen sie nicht, dann wird der Bewerbungsprozess auch beendet sein.

Hier ein Link zu einem Artikel zum Thema Vorstrafen und Bewerbung.
Hier ein Link zu einem Artikel zu Lügen im Vorstellungsgespräch.



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